
Wir nehmen auf Kommission: Damen u. Herrentextilien, Schuhe, Taschen, Gürtel, Modeschmuck, Ziergegenstände, Bettwäsche, Vorhänge …
Alle Kunden, Stammkunden wie Neukunden, können maximal im 3- Wochen-Intervall Ware zum Verkauf anbieten.
SECOND HAND – was bedeutet das?
Nicht etwa Flohmarktware, nein ganz im Gegenteil – ich weiß nicht wie es Ihnen geht – aber wer hat sich noch nie Sachen gekauft die er noch nie getragen hat oder Bekleidung geschenkt bekommen? Oder nach einer erfolgreichen Diät 1 bis 2 Kleidungsgrößen abgenommen? Also her mit den Sachen, die in Ihrem Kasten nur unnütz Platz wegnehmen!!!!!!
Warenannahme – so funktioniert’s:
- Sie bringen uns die Ware zu den Warenannahmezeiten.
- Die Stücke sollten SAUBER, GEBÜGELT und ZEITGEMÄSS sein (nicht älter als 3 Jahre).
- Wir überprüfen die Ware sofort und Sie erfahren den jeweiligen Wert. In Folge wird ein Auftragsschein ausgefüllt, welchen Sie in Kopie erhalten.
- Unser Warensortiment besteht ausschließlich aus Kommissionsware. Das bedeutet die Ware wird 3 Monate im Second Hand Center zum Verkauf ausgestellt.
- Wurde der Gegenstand (Rock, Hose etc.) verkauft, erhalten Sie nach Vorlage des Auftragsscheines ihr Geld. Auszahlungen erfolgen ausnahmslos nach Ablauf der 3 Monatsfrist.

Warenannahmezeiten:
Montag bis Donnerstag
von 9:30 bis 11:00 und 13:30 bis 16:00
Wenn Sie uns Ware bringen möchten, bitte NUR während dieser Warenannahmezeiten!

Saisonkalender: WAS wird WANN gesucht???
ab Februar: Frühjahrsware
ab April: Sommerware
ab August: Herbstware
ab Oktober: Winterware
ab November: Pelz, Webpelze, Pelzkappen, Weihnachtsdeko
ab Dezember: Ballbekleidung, Schibekleidung
Ein- und Verkaufsbedingungen
Alle Kunden, Stammkunden wie Neukunden, können maximal im 3- Wochen-Intervall Ware zum Verkauf anbieten.
KEIN ANKAUF – wir nehmen Ware nur auf Kommission! Vermittelt wird der Verkauf der Ware.
Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass der zur Vermittlung übergebene Gegenstand sein Eigentum ist. Die Verkaufsvermittlung erwirbt an dem ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung für den Verkauf des übernommenen Gegenstandes auf 3 Monate.
Nach Ablauf der dreimonatigen Werbungszeit verpflichtet sich der Verkäufer, sofern der Gegenstand nicht verkauft wurde,
diesen unaufgefordert gegen Rücknahme des Auftragsscheines abzuholen, ansonsten wird dem SECONDHANDCENTER das Recht eingeräumt, diese Ware für karitative Zwecke zu verwenden.
Bei Verlust des Auftragsscheines ist der Eigentumsnachweis mittels Beleg zu erbringen.
Im Zuge des Verkaufes wird für Beschädigung an der Ware (insbesondere Waren aus Plastik z.B. Schuhe, Taschen, Jacken) keine Haftung übernommen. Eine Haftung ist bei Beschädigung, Verschmutzung oder Diebstahl durch DRITTE ausgeschlossen.
Sollten Sie Ihre Artikel ganz oder teilweise vor Enden der Kommissionszeit zurückhaben wollen, müssen wir 10% Stornogebühr des Cirkawertes (lt.Auftragsschein) verrechnen.
Verkäufer und Käufer verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes. Der Gerichtstand ist Wien.
Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos nach der dreimonatigen Werbungszeit.