Warenannahme

Wir nehmen auf Kommission: Damen u. Herrentextilien, Schuhe, Taschen, Gürtel, Modeschmuck, Ziergegenstände, Bettwäsche, Vorhänge …

SECOND HAND – was bedeutet das?

Nicht etwa Flohmarktware, nein ganz im Gegenteil – ich weiß nicht wie es Ihnen geht – aber wer hat sich noch nie Sachen gekauft die er noch nie getragen hat oder Bekleidung geschenkt bekommen? Oder nach einer erfolgreichen Diät 1 bis 2 Kleidungsgrößen abgenommen? Also her mit den Sachen, die in Ihrem Kasten nur unnütz Platz wegnehmen!!!!!!

Warenannahme – so funktioniert’s:

  • Sie bringen uns die Ware zu den Warenannahmezeiten.
  • Die Stücke sollten SAUBER, GEBÜGELT und ZEITGEMÄSS sein (nicht älter als 3 Jahre)
  • Wir überprüfen die Ware sofort und Sie erfahren den jeweiligen Wert. In Folge wird ein Auftragsschein ausgefüllt, welchen Sie in Kopie erhalten.
  • Unser Warensortiment besteht ausschließlich aus Kommissionsware. Das bedeutet die Ware wird 3 Monate im Second Hand Center zum Verkauf ausgestellt.
  • Wurde der Gegenstand (Rock, Hose etc.) verkauft, erhalten Sie nach Vorlage des Auftragsscheines ihr Geld. Auszahlungen erfolgen ausnahmslos nach Ablauf der 3 Monatsfrist.
Kleider auf Kleiderbügel
Symbolfoto Jahreszeiten

ab Februar: Frühjahrsware
ab April: Sommerware
ab August: Herbstware
ab Oktober: Winterware
ab November: Pelz, Webpelze, Pelzkappen, Weihnachtsdeko, Eislaufschuhe
ab Dezember: Ballbekleidung, Schibekleidung


Geschäftsbedingungen

1.) Vermittelt wird der Verkauf der Ware.

2.) Die Barauszahlung der zum Verkauf ausgestellten Waren ausnahmslos nach Ablauf der 3 Monatsfrist. Durch die Einführung der Registrierkassenpflicht im Zuge der vom Nationalrat beschlossenen Steuerreform, wurde diese Neuregelung erforderlich. Mit diesem Kassensystem ist eine transparente Datenarchivierung möglich. Die Finanzverwaltung kann künftig eine digitale Datenüberprüfung durchführen.

3.) Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass der zur Vermittlung übergebene Gegenstand sein Eigentum ist. Die Verkaufsvermittlung erwirbt an dem ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung für den Verkauf des übernommenen Gegenstandes auf 3 Monate. Nach Ablauf der dreimonatigen Werbungszeit verpflichtet sich der Verkäufer, sofern der Gegenstand nicht verkauft wurde, diesen unaufgefordert gegen Rücknahme des Auftragsscheines abzuholen. Ansonsten wird dem Second Hand Center das Recht eingeräumt, diese Ware für karitative Zwecke zu verwenden. Bei Verlust des Auftragsscheines ist der Eigentumsnachweis mittels Beleg (Ausweis) zu erbringen.

4.) Sollten Sie ihre Artikel ganz oder teilweise vor Beendigung der Kommissionszeit zurückhaben wollen, müssen wir 10% Stornogebühr des Cirkawertes (lt. Auftragsschein) verrechnen.

5.) Verkäufer und Käufer verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes. Der Gerichtsstand ist Wien.

Nach oben scrollen