Sehr geehrte Kunden,
ab 18. März ist das Secondhandcenter geschlossen.
Sollten Sie noch gültige Auftragsscheine besitzen,
bitte ich Sie um Kontaktaufnahme unter
Vielen Dank für die langjährige Treue !
Ein- und Verkaufsbedingungen
Alle Kunden, Stammkunden wie Neukunden, können maximal im 3- Wochen-Intervall Ware zum Verkauf anbieten.
KEIN ANKAUF – wir nehmen Ware nur auf Kommission! Vermittelt wird der Verkauf der Ware.
Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass der zur Vermittlung übergebene Gegenstand sein Eigentum ist. Die Verkaufsvermittlung erwirbt an dem ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung für den Verkauf des übernommenen Gegenstandes auf 3 Monate.
Nach Ablauf der dreimonatigen Werbungszeit verpflichtet sich der Verkäufer, sofern der Gegenstand nicht verkauft wurde,
diesen unaufgefordert gegen Rücknahme des Auftragsscheines abzuholen, ansonsten wird dem SECONDHANDCENTER das Recht eingeräumt, diese Ware für karitative Zwecke zu verwenden.
Bei Verlust des Auftragsscheines ist der Eigentumsnachweis mittels Beleg zu erbringen.
Im Zuge des Verkaufes wird für Beschädigung an der Ware (insbesondere Waren aus Plastik z.B. Schuhe, Taschen, Jacken) keine Haftung übernommen. Eine Haftung ist bei Beschädigung, Verschmutzung oder Diebstahl durch DRITTE ausgeschlossen.
Sollten Sie Ihre Artikel ganz oder teilweise vor Enden der Kommissionszeit zurückhaben wollen, müssen wir 10% Stornogebühr des Cirkawertes (lt.Auftragsschein) verrechnen.
Verkäufer und Käufer verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes. Der Gerichtstand ist Wien.
Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos nach der dreimonatigen Werbungszeit.
